Stellenausschreibungen

Unsere Hochschule bietet ein dynamisches Arbeitsumfeld. Dafür braucht sie engagierte Lehrende und Mitarbeiter. Behalten Sie uns im Blick.

Informationen zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie nachfolgend über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten im Rahmen der Bewerbung, gemäß den einschlägigen Datenschutzvorschriften.

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Datenerhebung
Im Zuge Ihrer Bewerbung werden von uns die nachfolgend aufgezählten persönlichen Bewerbungsdaten von Ihnen erhoben und verarbeitet:
Name, Vorname
Adresse
Telefonnummer
E-Mail
Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate u.ä.)

Zweck der Datenerfassung / Weitergabe
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Bewerbungsdaten erfolgt ausschließlich zweckgebunden für die Stellenbesetzung innerhalb der Hochschule Wismar. Ihre Daten werden grundsätzlich nur an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen Stellen der Hochschule Wismar weitergeleitet. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Bewerbungsdaten an Dritte erfolgt nicht.

Aufbewahrungsdauer der Bewerbungsdaten
Eine Löschung Ihrer persönlichen Bewerbungsdaten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.

Speicherung für zukünftige Stellenausschreibungen
Sollten wir Ihnen keine aktuell zu besetzende Stelle anbieten können, jedoch aufgrund Ihres Profils der Ansicht sein, dass Ihre Bewerbung eventuell für zukünftige Stellenangebote interessant sein könnte, werden wir Ihre persönlichen Bewerbungsdaten zwölf Monate lang speichern, sofern Sie einer solchen Speicherung und Nutzung ausdrücklich zustimmen.

Datensicherheit
Um die im Rahmen Ihrer Bewerbung erhobenen Daten vor Manipulationen und unberechtigten Zugriffen zu schützen haben wir diverse technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen. Insbesondere erfolgt die weitere Behandlung Ihrer Online-Bewerbung nach Eingang an der Hochschule auf elektronischem Weg, der nach dem Stand der Technik gesichert ist.

Auskunftsrecht und Widerruf
Sollten Sie Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten haben, oder in Fällen von Auskünften, Berichtigung oder Löschung von Daten, sowie Widerruf erteilter Einwilligungen, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Marco Block
Tel.: 0385 633–5131
datenschutz(at)hs-wismar(dot)de

Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Datenschutzhinweise und -bestimmungen, wie sie für unseren Webauftritt gelten.

Professur W2 „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre/ Maritime Wirtschaft" unbefristet in Vollzeit

Professur W2 „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre/ Maritime Wirtschaft" unbefristet in Vollzeit

An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Wismar ist zum 01.09.2026 folgende unbefristete Professur in Vollzeit zu besetzen:

Professur W2

„Allgemeine Betriebswirtschaftslehre/ Maritime Wirtschaft“

    Die Bewerberin oder der Bewerber vertritt die Professur in Lehre und Forschung. Zu den Aufgaben gehört die Vorbereitung und Organisation von Vorlesungen und Seminaren in deutscher und englischer Sprache, einschließlich der Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten der Studierenden und kooperativer Promotionen. Lehrerfahrung im Bereich der maritimen Wirtschaft, im strategischen Management und beim Einsatz von General Management Planspielen sollten vorhanden sein.

    Verbunden mit der Professur ist die wissenschaftliche Leitung des EU Project Centers (EPC) an der Hochschule Wismar, das sich auf Projekte insbesondere im Ostseeraum, Mittelosteuropa und Zentralasien fokussiert. Die Leitung des EPC erfordert Erfahrung in der Projektakquise, EU Antragstellung und Projektmanagement im Rahmen transregionaler EU-Programme inklusive Controlling, Reporting Auditing und Ausschreibungen. Zu den Leitungsaufgaben gehören die Personalverantwortung des EPC Teams, die Kommunikation mit EU-Institutionen und die Öffentlichkeitsarbeit zur Positionierung der Hochschule. Auslandserfahrung und professionelle Sprachkenntnisse in Englisch und mindestens einer osteuropäischen Sprache sind unerlässlich.

    Zum Aufgabenbereich gehören neben der Wahrnehmung der Lehre in dem Berufungs-gebiet, einschließlich der Grundlagenfächer der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, unter Nutzung moderner, interaktiver Lehr- und Lernplattformen auch die Betreuung praxisorientierter Projekte und die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Hochschule Wismar. Die Bereitschaft zur Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Mitarbeit im Fernstudium der Hochschule Wismar.

    Erwartet wird ein abgeschlossenes, einschlägiges wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, sowie wissenschaftliche Publikationen und entsprechende nachgewiesene Praxiserfahrung im Berufungsgebiet. Eine mindestens fünfjährige berufliche Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sind, ist nachzuweisen.

    Nähere Auskünfte erteilt der Berufungskommissionsvorsitzende Herr Prof. Dr. Jürgen Zeis (03841 753 7121: juergen.zeis@hs-wismar.de). Die Professur wird im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder im Angestelltenverhältnis besetzt. Hinsichtlich der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen wird auf § 58 LHG M-V, bezüglich der dienstrechtlichen Stellung auf § 61 LHG M-V, verwiesen.

    Die Hochschule ist Trägerin des Total-E-Quality-Prädikates und als familiengerechte Hochschule zertifizier und unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in diesem Bereich an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Hochschule Wismar unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt (§ 9 Abs. 1 GlG M-V).

    Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.

    Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

    Bewerbungskosten werden von der Hochschule Wismar nicht übernommen, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.

    Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 30.09.2024 online über das Bewerberportal BITE: https://stelle.pro/jobposting/867a613ff845039b7c17792e468ce42bc0f71bb60  .

     

    *§ 58 LHG MV
    "(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens

    1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,

    2. pädagogische Eignung,

    3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und

    4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,

    a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),

    b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder

    c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.

    (2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.

    (3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbeschreibung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, ist vorrangig zu berufen, wer eine Zweite Staatsprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation sowie eine mindestens dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.

    (4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.

    (5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist."

     

    Professur W2 "Bauwirtschaft und Bauinformatik" unbefristet in Vollzeit

    Professur W2 "Bauwirtschaft und Bauinformatik" unbefristet in Vollzeit

    An der Fakultät für Ingenieurwissenschaften im Bereich Bauwesen der Hochschule Wismar ist zum 01.03.2026 folgende unbefristete Professur in Vollzeit zu besetzen:

    Professur W2

    „Bauwirtschaft und Bauinformatik“

      Zu vertreten sind die Lehr- und Forschungsaufgaben im Berufungsgebiet in den Bachelor- und Masterstudiengängen des Bauingenieurwesens mit den Schwerpunkten:

      • Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung,
      • Kalkulation,
      • Nachtragsmanagement,
      • Kosten- und Leistungsrechnung, operatives Controlling,
      • Bauvertrags- und -vergaberecht (VOB, BGB),
      • Grundlagen der digitalen Planung (BIM)

      mit den dazugehörigen Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen.

      Zu den Aufgaben der Professur gehören weiterhin:

      • die Verantwortung für die Integration und die Weiterentwicklung des Konzeptes des Digitalen Planens und Bauens (BIM) im Bereich und in den zu vertretenden Lehrgebieten
      • die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen des BLU-Konzeptes im Bauingenieurstudiengang an der Universität Rostock sowie erforderlichenfalls die Übernahme von Lehre in verwandten Fachgebieten, etwa aus den Grundlagen des Bauingenieurwesens
      • die eigenverantwortliche Durchführung von lehrgebietsbezogenen als auch interdisziplinären Forschungsvorhaben mit Partnern aus dem akademischen und praktischen Umfeld sowie
      • die regelmäßige Absolvierung von didaktischen und fachlichen Weiterbildungsveranstaltungen.

      In den genannten Lehrgebieten sind fundierte theoretische Kenntnisse und relevante berufspraktische Erfahrungen erforderlich. Diese sind nachzuweisen durch:

      • ein abgeschlossenes Hochschulstudium auf dem Gebiet des Bauingenieurwesens oder des Wirtschaftsingenieurwesens (Bau) oder auf einem wirtschaftswissenschaftlichen Gebiet verbunden mit langjähriger Erfahrung bzw. Spezialisierung im Baubereich (nachgewiesen durch Urkunde und Zeugnis),
      • eine abgeschlossene Promotion als Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation sowie entsprechende Veröffentlichungen
      • pädagogische Eignung (nachgewiesen durch Evaluationen, Teilnahmezertifikate didaktischer Weiterbildungen o. Ä.),
      • fünfjährige Berufserfahrung in der Bauwirtschaft mit eindeutigem Bezug zum Berufungsgebiet, wovon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen (nachgewiesen durch Arbeitszeugnisse, Referenzschreiben o. Ä.),

      Die Tätigkeit beinhaltet außerdem die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung sowie die Betreuung von Abschlussarbeiten, Praktika, Exkursionen und studentischer Projekte.

      Nähere Auskünfte erteilt die Vorsitzende der Berufungskommission, Frau Prof. Bärbel Koppe (03841/7537298; baerbel.koppe@hs-wismar.de).

      Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz M-V. Die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren wird in § 61 Landeshochschulgesetz M-V geregelt.

      Die Hochschule ist Trägerin des Total-E-Quality-Prädikates und als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in diesem Bereich an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Hochschule Wismar unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt (§ 9 Abs. 1 GlG M-V).

      Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.

      Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

      Bewerbungskosten werden von der Hochschule Wismar nicht übernommen, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.

      Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 06.10.2024 online über das Bewerberportal BITE:  https://stelle.pro/jobposting/05e8a3e31f7a6aa0d5080e903e35379d0a76fabb0.

       

      *§ 58 LHG MV
      "(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens

      1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,

      2. pädagogische Eignung,

      3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und

      4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,

      a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),

      b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder

      c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.

      (2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.

      (3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbeschreibung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, ist vorrangig zu berufen, wer eine Zweite Staatsprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation sowie eine mindestens dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.

      (4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.

      (5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist."

       

      Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (w/m/d) der Fakultätsverwaltung

      Die Hochschule Wismar ist eine leistungsstarke, innovative und international ausgerichtete Hochschule mit einer langjährigen akademischen Tradition. Durch die besondere Förderung interdisziplinärer Projekte bietet unsere Hochschule eine optimale Basis für innovative Forschung und Lehre. Die Hansestadt Wismar ist UNESCO-Weltkulturerbe, unmittelbar an der Ostsee und liegt in einer landschaftlich reizvollen Region.

      An der Fakultät Gestaltung ist zum 01.11.2024 eine Stelle als

      Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (w/m/d) der Fakultätsverwaltung

      zunächst befristet bis zum 30.04.2025, ab dem 01.05.2025 unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Das Entgelt richtet sich bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen nach der Entgeltgruppe 6 TV-L.

      Die Fakultät Gestaltung der Hochschule Wismar umfasst drei Bachelor-, vier Master- und einen Diplomstudiengang aus den Bereichen Architektur, Architectural Lighting Design, Innenarchitektur, Design sowie Kommunikationsdesign und Medien, zudem drei Fernstudiengänge. Der Studiengang Architectural Lighting Design wird ausschließlich in englischer Sprache gelehrt.

      Die Fakultätsverwaltung unterstützt die Studiengänge bei der Organisation des Studiums, bei der Vertragsausfertigung für Leistungen sowie bei der Abwicklung und Zahlung der vereinbarten Vergütungen, neben einer Vielzahl weiterer verwaltungsorganisatorischer Aufgaben. Insbesondere für die Organisation des Studiums und der Prüfungen wird diese Unterstützung benötigt.

      Ihr Aufgabenbereich umfasst insbesondere:

      • Allgemeine Studienberatung für die Fakultät Gestaltung
      • Information der Studierenden zu verwaltungstechnischen Abläufen der Studienorganisation
      • Mitwirkung bei Prüfungsangelegenheiten der Studiengänge
      • Mitwirkung bei der Erarbeitung von Prüfungs- und Stundenplänen sowie Durchführung der Raumplanung
      • Organisatorische und verwaltungstechnische Mitwirkung bei der künstlerischen Eignungsprüfung
      • Ausfertigung von Standardverträgen für zusätzliche Lehrleistungen und deren Abrechnung
      • Verwaltung von Zutrittsberechtigungen und Schlüsseln

      Ihre Voraussetzungen:

      • abgeschlossene berufliche Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, Bürosachbearbeiter/in oder vergleichbare Ausbildung und Berufserfahrung
      • Fundierte Kenntnisse im Umgang mit MS Office-Programmen sowie die Bereitschaft, sich in spezielle Softwareprogramme einzuarbeiten, werden vorausgesetzt
      • gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
      • Gewissenhaftigkeit und gründliche Arbeitsweise
      • soziale Kompetenz mit einer ausgeprägten Kommunikationsstärke
      • freundliches Auftreten, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit

      Wir bieten Ihnen:

      • ein abwechslungsreicher Arbeitsplatz
      • vielseitiges und anspruchsvolles Aufgabengebiet sowie spannende Projekte
      • familienfreundliche Arbeitsbedingungen
      • flexible Arbeitszeiten
      • ein kollegiales und angenehmes Arbeitsklima
      • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
      • 30 Tage Urlaub
      • kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
      • Ladestation für E-Autos in Campusnähe

      Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren:

      Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

      Die Hochschule ist Trägerin des Total-E-Quality-Prädikates und als familiengerechte Hochschule zertifiziert.

      Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.

      Die Ausschreibung richtet sich aufgrund befristungsrechtlicher Regelungen ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die in der Vergangenheit nicht beim Land Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt waren.

      Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

      Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung, wobei mindestens 35 Stunden pro Woche zu leisten sind.

      Bewerbungskosten werden von der Hochschule Wismar nicht übernommen, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.

      Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 30.09.2024 online über das Karriereportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

      Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (w/m/d) der Fakultätsverwaltung - Karriereportal MV (karriere-in-mv.de)

      IT-Administrator bzw. IT-Administratorin (w/m/d) unbefristet in Vollzeit

      Die Hochschule Wismar ist eine leistungsstarke, innovative und international ausgerichtete Hochschule mit einer langjährigen akademischen Tradition. Durch die besondere Förderung interdisziplinärer Projekte bietet unsere Hochschule eine optimale Basis für innovative Forschung und Lehre. Die Hansestadt Wismar ist UNESCO-Weltkulturerbe, unmittelbar an der Ostsee und liegt in einer landschaftlich reizvollen Region.

      In der Fakultät Gestaltung ist zum 01.11.2024 die Stelle als

      IT-Administrator bzw. IT-Administratorin (w/m/d)

      unbefristet und in Vollzeit zu besetzen. Das Entgelt richtet sich bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis zur  Entgeltgruppe 11 TV-L.

      Ihre Aufgaben:

      • Strategische Entwicklung der IT-Infrastruktur (Optimierung, Server- / Cloudbasierte Bereitstellung von Software, virtuelle Rechner, externe Zugangsmöglichkeiten)
      • Administration der Rechnerumgebungen in Lehrpools und Werkstätten
      • Serveradministration
      • fachliche Bewertungen für den Beschaffungsprozess von IT- und Medientechnik
      • Abstimmung mit dem IT-Zentrum der Hochschule zu IT-Infrastruktur, -Diensten
        und -Sicherheit, Serververwaltung, Softwareverteilung und externen Zugängen (VPN)
      • Onboarding und IT-Support für Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fakultät Gestaltung zu IT-Diensten und Richtlinien
      • Unterstützung der Lehre bei IT-Projekten im Bereich Design und Architektur

      Ihr Profil:

      • abgeschlossenes Studium der Informatik, Medien- / Wirtschaftsinformatik, Kommunikationstechnik oder vergleichbare Qualifikation mit Berufserfahrung im Aufgabengebiet,
      • oder ausgebildete/r Fachinformatiker/in mit mehrjähriger Berufserfahrung im Aufgabengebiet
      • Fundierte Kenntnisse über Netzprotokolle, Servertechnik, Datensicherheit, Endpoint Security, Virtualisierung, LDAP / AD und Multimediatechnik
      • Fundierte Kenntnisse in der Administration von Windows-, Linux- und Mac-Systemen
      • hohes Bewusstsein für IT-Sicherheit und Datenschutz
      • Kenntnisse von Programmier- und Serverskriptsprachen
      • Erfahrungen in der Programmierung von Mikrocontrollern und Multimediatechnik
      • Teamfähigkeit sowie Freude am Umgang mit Menschen
      • gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift

      Das bieten wir Ihnen:

      • innovatives und kreatives  Aufgabengebiet
      • familienfreundliche Arbeitsbedingungen
      • flexible Arbeitszeiten
      • ein kollegiales und angenehmes Arbeitsklima
      • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
      • 30 Tage Urlaub bei einer 5 Tage-Woche
      • kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
      • Ladestation für E-Autos in Campusnähe

      Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren:

      Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

      Die Hochschule ist Trägerin des Total-E-Quality-Prädikates und als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in diesem Bereich an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

      Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.

      Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

      Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung, wobei mindestens 35 Stunden pro Woche zu leisten sind.

      Bewerbungskosten werden von der Hochschule Wismar nicht übernommen, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.

      Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 22.09.2024 online über das Karriereportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

      karriere-in-mv.de/stelle/9543-it-administrator-bzw-it-administratorin-w-m-d