Altes Wasser in neuen Schläuchen

(Wismar) Der Landesrechnungshof hat heute seinen Jahresbericht vorgestellt. Dazu gehören auch die im Rahmen der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Hochschule Wismar getroffenen Feststellungen. Zu einem weiten Teil handelt es sich um in der Vergangenheit liegende Vorgänge, die abgeschlossen sind und keinerlei Folgewirkungen mehr haben. Der Landesrechnungs­hof behauptet, die Tochtergesellschaften der Hochschule hätten sich rechtswidrig in Bereichen außerhalb des Aufgabenbereiches der Hochschule bewegt. Dies trifft so nicht zu.

Exemplarisch führt der Landesrechnungshof den Kauf und das Leasing von Fahrzeugen eines namhaften deutschen Automobilherstellers durch die Tochtergesellschaft „Hochschule Wismar Service GmbH“ an. Der Kauf und das Leasing von Fahrzeugen – wie von der Service GmbH seinerzeit praktiziert – sind aus heutiger Sicht unternehmerische Tätigkeiten, die sich zumindest am Rande der für Eigengesellschaften anzuwendenden hochschulrechtlichen Grenzen bewegt haben dürften. Die Tätigkeiten sind seit geraumer Zeit eingestellt und endgültig beendet worden. Soweit der Landesrechnungshof im Weiteren einen Verstoß gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken von Bediensteten des öffentlichen Dienstes feststellt, liegen die Voraussetzungen bereits deshalb nicht vor, weil keiner beteiligten Person Vorteile in Bezug auf ihr öffentliches Amt gewährt wurden. Im Übrigen bewegten sich die eingeräumten Konditionen im Bereich der üblichen Preisnachlässe für Großkunden. Der Automobilhersteller hat diese – was sich bereits den gesamten Umständen nach entnehmen lässt – aus absatzpolitischen Erwägungen gewährt.

Die Hochschule Wismar erhebt weder selbst noch durch ihre Tochtergesellschaften in unzulässiger Weise Studiengebühren. Die von ihr und ihrer Tochtergesellschaft erhobenen Entgelte von Fernstudierenden  orientierten sich strikt an den Vorgaben des Landeshochschulgesetzes (LHG), das nach § 16 Abs. 5 ff. u. a. für den Bereich von Fernstudien die Erhebung von Entgelten zulässt. Das Bildungsministerium, der Landesrechnungshof und die Hochschule Wismar haben im Juni 2011 vereinbart, dass eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 der Tochtergesellschaft für die Fernstudiengänge auch die Einhaltung des Studiengebührenverbotes des § 6 LHG prüft. Die Prüfung steht kurz vor dem Abschluss. Nach bisherigem Sachstand liegen keinerlei Anhaltspunkte für eine Verletzung des Studiengebührenverbotes vor.

Der Landesrechnungshof beanstandet das Ausmaß der Nebentätigkeit von Professoren der Hochschule in Fernstudiengängen. Die vom Rechnungshof zugrunde gelegte sogenannte 8-Stunden-Klausel ist dem Gesetz nach jedoch auf die wissenschaftliche Tätigkeit von Professoren, zu der auch die Lehre zählt, gar nicht anwendbar. Die Anwendung dieser 8-Stunden-Klausel verstieße gegen das Grundrecht auf Freiheit von Lehre und Forschung. Beamtenrechtlich konnte die Genehmigung nur bei der konkreten Gefahr der Verletzung dienstlicher Pflichten versagt werden. Diese lag aber in keinem der Fälle vor. Die Nebentätigkeiten sind zu marktüblichen Konditionen im Fern- und Weiterbildungssektor vergütet worden. In der hier maßgeblichen Landesnebentätigkeitsverordnung hat das Land selbst bestimmt, dass aus Lehrtätigkeiten resultierende Vergütungen nicht – auch nicht teilweise - an das Land abzuführen sind. Es ist die Entscheidung des Gesetzgebers und nicht der Hochschule Wismar festzulegen, inwiefern Einnahmen aus Nebentätigkeiten bei dem Beamten verbleiben dürfen.

Seit 2006 geht die Hochschule Wismar gemeinsam mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Projektes „Hochschule 2020“ neue unternehmerische Wege. Der Erfolg der Fernstudiengänge und die Qualität der Lehre ist im besonderen Maße den Professoren zu verdanken, die durch ihr Engagement über ihre hauptamtliche Tätigkeit hinaus hierzu erheblich beigetragen haben. Darüber hinaus wurde mit der Schaffung von 30 Arbeitsplätzen in den Tochtergesellschaften und einer Wertschöpfung für das Land im Jahr 2010 in Höhe von mehreren Millionen Euro der Erfolg des Projektes bestätigt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Rektor der Hochschule Wismar, Tel.: 03841 753-218 bzw. E-Mail: rektor@hs-wismar.de.

Kerstin Baldauf
Pressesprecherin


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