Senatsvorsitz gewählt

Die Mitglieder des IX. Akademischen Senats der Hochschule Wismar mit der Vorsitzenden Prof. Dr. jur. Sabine Mönch-Kalina (mit Blumenstrauß) sowie ihrem Stellvertreter Prof. Dr.-Ing. Michael Rachow (rechts daneben).

Bild herunterladen

(Wismar) Am Donnerstag, dem 20. September 2012, haben die 23 Mitglieder des IX. Akademischen Senats der Hochschule Wismar auf ihrer konstituierenden Sitzung Frau Professor Dr. jur. Sabine Mönch-Kalina mit überwältigender Mehrheit zur Vorsitzenden gewählt. Prof. Dr.-Ing. Michael Rachow übernimmt das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden. Der Senat ist in seinen Aufgaben vergleichbar mit dem Aufsichtsrat eines Unternehmens. Er sieht seine Position als partnerschaftliches Kontrollorgan.

Professorin Mönch-Kalina lehrt an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Sozialrecht und Öffentliches Recht. Sie war 2009 das erste weibliche Senatsmitglied, welches zur Vorsitzenden gewählt wurde und kann somit auf drei Jahren intensive leitende Gremienarbeit aufbauen. „In meiner ersten Amtszeit hat die Hochschule Wismar positive, aber auch einige Male recht negative Wellen geschlagen. Aber daraus haben wir sicher gelernt. Mit der vom Senat verabschiedeten neuen Grundordnung, die wahrscheinlich noch dieses Jahr in Kraft tritt, verbinde ich mehr Transparenz und Beteiligung. Und mit einem neuen Leitungsteam, welches wir in Kürze auswählen werden, gehe ich optimistisch in die neue Amtszeit. Bildung und Forschung an der Hochschule Wismar sollen auch in Zukunft „ganz oben“ sein“, blickt die Senatsvorsitzende voraus.

Der zum stellvertretenden Senatsvorsitzenden wieder gewählte Prof. Rachow ist als Hochschullehrer an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften tätig. Sein Fachgebiet sind Schiffsmaschinenanlagen. Am Bereich Seefahrt in Rostock-Warnemünde engagierte er sich über mehrere Wahlperioden als Bereichsleiter, gestaltete mehrere Jahre lang als Senatsmitglied und in den vergangenen drei Jahren bereits als stellvertretender Senatsvorsitzender die Hochschulpolitik mit.

Die zentrale Funktion des Senates besteht darin, die Mitglieder der Hochschule in ihrer Gesamtheit zu repräsentieren und die Partizipation institutionalisiert sicherzustellen. Den gewählten Mitgliedern gehören Vertreter der Gruppe der Hochschullehrer, der Gruppe der Studenten und der Gruppe akademischer sowie weiterer Mitarbeiter an. Dem Senat sind primär die Kompetenzen im akademischen Bereich zugewiesen und er ist maßgeblich an der Wahl des Rektors beteiligt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Senatssekretariat, Tel.: 03841 753-349 bzw. E-Mail: marion.fischer@hs-wismar.de.


Kerstin Baldauf
Pressesprecherin


Zurück zu allen Medieninformationen