Leitung

Die Hochschule Wismar wird vom Rektorat geleitet. Vorsitzender des Rektorats ist der Rektor. Zu seinen Aufgaben gehören u. a.

  • die wissenschaftliche Leitung der Hochschule,
  • die Vertretung der Hochschule nach außen,
  • die Entwicklung der Umsetzung hochschulpolitischer Ziele.

Unterstützt wird der Rektor bei seinen Aufgaben durch zwei Prorektoren für die Bereiche:

  • Bildung
  • Forschung

 

Die Amtszeit der Rektorin/des Rektors beträgt sechs Jahre, die der ProrektorInnen/der Prorektoren drei Jahre.

In Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten wird die Hochschule durch die Kanzlerin vertreten. Ihre  Aufgaben liegen in den Bereichen

  • Haushalt
  • Personal
  • Recht
  • Liegenschaften
  • sowie sonstige durch den Rektor zugewiesene Aufgaben.

Rektor

Vorzimmer des Rektors

Prorektor für Bildung

Prorektorin für Forschung

Vorzimmer der Prorektor_innen

Referent der Prorektorin für Forschung

Referentin des Rektorats

Kanzlerin

Mitarbeiterin der Kanzlerin